Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Ergänzend zu den Bedingungen des Vertrages)

1. Unterrichtszeiten und -orte

(1) Die Unterrichtszeiten sind Montag 19:30 – 21:00 Uhr und Freitag 18:30 – 20:00 Uhr und können nicht frei gewählt werden. Kostenpflichtige (Prüfungs-)Seminare finden an den Wochenenden statt und werden vorher angekündigt.

(2) Unterrichtsort ist ausschließlich das TuS Barop Sportcenter. Nur bei Seminaren kann der Unterrichtsort abweichen.

2. Unterrichtsbeiträge

(1) Eine Nichtteilnahme am Unterricht durch das Mitglied berechtigt nicht zur Nichtzahlung, Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen.

(2) Kommt das Mitglied mit der Bezahlung von mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, kann ihm der Zugang zum Unterricht verweigert werden, bis die Außenstände beglichen sind.

(3) Hat das Mitglied das Abbuchungsverfahren für die Zahlung der Beiträge gewählt, hat es eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Anfallende Rücklastgebühren hat das Mitglied zu ersetzen. Wir ziehen den Beitrag je nach Vertragsbeginn zum 01. oder zum 15. eines Monats ein. Fällt dieser Tag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug unmittelbar darauf am folgenden Bankarbeitstag.

(4) Sollten mehr als 4 Unterrichtseinheiten pro Monat ausfallen und dies nicht durch höhere Gewalt bedingt sein, kann sich das Mitglied 50% seines Monatsbeitrages erstatten lassen.

3. Beendigung und Ruhen des Vertrages

(1) Eine Kündigung des Vertrages ist in Textform zu erklären, Schriftform ist nicht erforderlich.

(2) Das Mitglied ist aus wichtigem Grund, insbesondere aber bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der Wing Chun Schule unmöglich oder schädlich wäre, zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt. Es wird klargestellt, dass eine Sporttauglichkeit zur Nutzung der Mitgliedsrechte nicht erforderlich ist. Nachweise sind zu erbringen.

(3) Bei Vorliegen einer Erkrankung nach (2) wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung bestätigt, und im Original eingereicht wird.

(4) Die Wing Chun Schule ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt vor wenn schwere Verstöße gegen die Hausordnung, vorsätzliche Körperverletzung oder andere schwerwiegende Vergehen die eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen vorliegen.

4. Haftungsbeschränkung

(1) Eine Haftung für Schäden des Mitglieds besteht grundsätzlich nicht. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Das Mitglied hat auf gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen, die vom Unterrichtenden zu beachten sind, vor und während des Unterrichts rechtzeitig hinzuweisen.

(3) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Schulräume zu bringen. Es werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

5. Sonstiges

(1) Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.